Rückstellungen sind Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die ihrem Grund nach bekannt sind, deren Fälligkeit und Höhe aber noch nicht (genau) feststeht.
Rückstellungen müssen aufgrund des Prinzips der kaufmännischen Vorsicht als Aufwand in die GuV-Rechnung aufgenommen werden. Für Rückstellungen gilt, wie für alle Verbindlichkeiten, das Höchstwertprinzip. Das bedeutet, man geht immer von dem höchst anzunehmenden Wert aus.
Wir unterscheiden drei Arten von Rückstellungen:
Pensionsrückstellungen (langfristige Verbindlichkeiten)
Steuerrückstellungen (kurzfristige Verbindlichkeiten)
Sonstige Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten)
Bildung und Erhöhung von Rückstellungen
Bei der Serlo AG wurde 2012 für die Belegschaft eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt. Zu diesem Zweck erfolgt eine erste Rückstellung in Höhe von 2 Mio. €.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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6440 (Aufwendungen für Altersvorsorge) | 2.000.000,- | 3700 (Rückstellungen) | 2.000.000,- |
Im Jahr 2013 muss aufgrund gestiegener Mitarbeiterzahlen die Pensionsrückstellung angepasst werden. Es ist eine Erhöhung um 200.000 € notwendig.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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6440 (Aufwendungen für Altersvorsorge) | 200.000,- | 3700 (Rückstellungen) | 200.000,- |
Herabsetzung von Rückstellungen
Im Jahr 2014 sinkt die Beschäftigtenzahl wegen Rationalisierungsmaßnahmen. Versicherungsmathematische Berechnungen ergeben, dass die Pensionsrückstellungen auf 1.900.000 € gesenkt werden muss.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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3700 (Rückstellungen) | 300.000,- | 5480 (Erträge aus Herabsetzungen von Rückstellungen) | 300.000,- |
Auflösung von Rückstellungen
Für einen anhängigen Prozess wurden im Jahr 2014 Rückstellungen in Höhe von 25.000 € gebildet.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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6770 (Rechts- und Beratungskosten) | 25.000,- | 3930 (Rückstellungen) | 25.000,- |
Im Jahr 2015 wird der Prozess per Banküberweisung abgeschlossen:
Buchungssätze:
1. Fall
Die Gerichtskosten betragen 25.000 €. Rückstellungen = tatsächliche Aufwendung.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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3930 (Rückstellungen) | 25.000,- | 2800 (Bank) | 25.000,- |
2. Fall
Die Gerichtskosten betragen 30.000 €. Rückstellungen < tatsächliche Aufwendung
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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3930 (Rückstellungen) | 25.000,- | 2800 (Bank) | 30.000,- |
6770 (Rechtskosten) | 5.000,- |
3. Fall
Die Gerichtskosten betragen 20.000 €. Rückstellungen > tatsächliche Aufwendung.
Konto | Betrag | Konto | Betrag |
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3930 (Rückstellungen) | 25.000,- | 2800 (Bank) | 20.000,- |
5480 (Erträge aus Herabsetzungen von Rückstellungen) | 5.000,- |