Am 30. Juni 2017 finden die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. In der 2. Lesung wird noch einmal über den Gesetzentwurf debattiert. Nach einer kurzen Pause, in der die Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten besprechen, findet in der 3. Lesung die Abstimmung über das Gesetz statt.
82. und 3. Lesung: Debatte und Abstimmung
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