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Goldene Bulle

Die Goldene Bulle regelte die Königswahl im Heiligen römischen Reich deutscher Nation.

Entstehung und Inhalt

Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation wurde die Königswürde nicht vererbt. Der neue König wurde durch die Fürsten des Landes gewählt. Bis in das 14. Jahrhundert gab es allerdings keine einheitlichen Regeln wie diese Wahl ablaufen sollte. Mit der Goldenen Bulle aus dem Jahr 1356 wurde der Ablauf der Königswahl erstmals in einem Gesetz festgehalten und hatte bis zum Ende des Reiches 1806 bestand.

Die Goldene Bulle legte fest, dass der König von den sieben Kurfürsten gewählt werden sollte. Der Erzbischof von Mainz leitete diese Wahl. Der Erzbischof von Köln krönte den König im Anschluss an die Wahl. Der neu gewählte König durfte sich nach der Krönung nun auch Kaiser nennen.

Kurfürsten

Die Kurfürsten durften den König des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation küren, also wählen. Dieses Recht wurde bei den weltlichen Fürsten jeweils an den erstgeborenen Sohn weitervererbt. Um Streitigkeiten über die Kurwürde zu vermeiden, wurden die Territorien der Kurfürsten in der goldenen Bulle als unteilbar erklärt.

Die sieben Kurfürsten waren:

  • Der Erzbischof von Trier, dem ältesten deutschen Bistum.

  • Der Erzbischof von Köln, der den König krönte.

  • Der Erzbischof von Mainz, der Erzkanzler des Reiches.

  • Der Pfalzgraph bei Rhein.

  • Der Markgraf von Brandenburg.

  • Der König von Böhmen.

  • Herzog von Sachsen.

Sonderfall Bayern

Bayern hatte in der Goldenen Bulle keine Kurwürde bekommen, allerdings war der Pfalzgraf bei Rhein wie auch die bayerischen Herzöge aus dem Hause Wittelsbach. Nach langen Streitigkeiten innerhalb des Hauses Wittelsbach wurde die pfälzische Kurwürde im 17. Jahrhundert an Bayern übertragen.


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