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3Die Macht des Volkes

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz-Artikel 20, Absatz 2 festgelegt. Dort heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Die Ewigkeitsklausel schützt diesen Artikel und sichert damit die Demokratie davor, sich durch die Wahl antidemokratischer Parteien selbst abzuschaffen.

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Abb. 3 Demokratie Diktatur

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