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Abb. 2 Reichstagsgiebel

Abb. 2 Reichstagsgiebel

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet in der Regel alle vier Jahre statt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Personen gewählt, die Zweitstimme entscheidet über das prozentuale Verhältnis der Parteien im Bundestag. Es ist zulässig, die Erststimme einer Kandidatin/ einem Kandidaten einer anderen Partei zu geben, als man mit der Zweitstimme wählt (Stimmensplitting). Zudem kann man auch nur eine der beiden Stimmen abgeben. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren.


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