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2Verfassungsorgane

Abb. 2 Gesetze

Abb. 2 Gesetze

Die wichtigsten Verfassungsorgane für die Gesetzgebung in Deutschland sind Bundestag und Bundesrat, die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Die Gesetze entstehen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung (Exekutive bzw. ausführende Gewalt) . Dem Bundespräsidenten/ der Bundespräsidentin und dem Bundesverfassungsgericht (Judikative/ richterliche Gewalt) kommt eine Kontrollfunktion zu.

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können gesetzliche Regelungen vorschlagen und damit den Gesetzgebungsprozess anstoßen.


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