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Die Gewinn-und Verlustrechnung(GuV)

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Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens dar und bestimmt somit den Erfolg des Unternehmers (= Gewinn und Verlust). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit auch des externen Rechnungswesensexternen Rechnungswesen eines Unternehmens und ist die Grundlage für die Besteuerung.  Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird übersichtlich und strukturiert gestaltet, um einen Einblick in die Ertragslage der Unternehmung zu gewährleisten.

Wer muss alles eine GuV erstellen?

  • Kaufleute

  • Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind

  • Kapitalgesellschaften

  • Genossenschaften

Formaler Aufbau

  • Konten- oder Staffelform

  • Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

  • Brutto- oder Nettoprinzip

1.Konten- oder Staffelform

Die Gewinn und Verlustrechnung wird in zwei verschiedene Formen abgebildet. In der Kontenform, eine zwei spaltige Tabelle , stehen auf der Sollseite aktive Bestandskonten und auf der Habenseite passive Bestandskonten. Bei der Staffelform werden die Konten in der GuV untereinander gelistet.

Kontenform

In der Kontenform ist zwischen der Sollseite und Habenseite ein Unterschied zu sehen. Ergibt sich ein Saldo (Differenzbetrag nach Aufrechnung der Soll- und Habenseite des Kontos) auf der Sollseite, hat das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Steht das Ergebnis auf der Habenseite, wurde ein Verlust erzielt.

Staffelform

In der Staffelform werden die Konten wie in der GuV untereinander gelistet. Mit einer Gliederung in der Staffelform wird durch eine Fortrechnung in verschiedenen Schritten bestimmt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat. Nur Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen die Staffelform anwenden .

2.Brutto- oder Nettoprinzip

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Bruttoprinzip

Das Brutto-Prinzip umfasst: Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen. Ausgaben und Einnahmen werden separat aufgeführt. Alle Einnahmen und Ausgaben sollten vollständig angezeigt werden.

Nettoprinzip

Beim Nettoprinzip werden Erträge und Aufwendungen miteinander verrechnet.

Erträge und Aufwendungen dürfen nur unter besonderen Umständen im Voraus (netto) verrechnet werden.

3.Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

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Die Gewinn- und Verlustrechnung kann sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) erstellt werden. Beide nehmen den Umsatz als Grundlage.

Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren stellt alle Kosten den entsprechenden Erlösen gegenüber, auch noch nicht abgesetzte Leistungen werden berücksicht. Bestandsminderungen werden dabei als Aufwand und Bestandserhöhungen als Ertrag verbucht.

Umsatzkostenverfahren

Beim Umsatzkostenverfahren werden nur Kosten aufgenommen, die nur für tatsächlich verkaufte Produkte anfallen. Das UKV gliedert Kosten nach Funktionsbereichen (Vertrieb, Produktion etc.).

Quellen


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    CC BY-SA 4.0Was bedeutet das?