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Erbschaftssteuer

In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen zur Erbschaftssteuer beantwortet.

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Erblasser (Verstorbene) stirbt und dadurch das Vermögen auf die Erben übergeht. Erbe wird man entweder aufgrund Testament (gewillkürte Erbfolge) oder nach Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Für das Testament gelten hierbei besondere Formvorschriften, § 2247 BGB.

Grundsätzlich wird immer das Vermögen des Verstorbenen vererbt, abzüglich gegebenenfalls Schulden und Freibeträge.

Das Vermögen eines Verstorbenen ist sein gesamtes Eigentum, beispielsweise seine Wertsachen, Grundstücke, so wie auch seine vertraglichen Bindungen (bsp. Bankkonten, Stromverträge, etc.).

Obwohl die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer sehr ähnlich sind, werden sie unterschieden, da die Schenkungssteuer bei Vermögensübertrag unter lebenden Personen erhoben wird. Die Grundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Besteuerung richtet sich nach drei Erbschaftssteuerklassen und dem Vermögen des Erblassers. Der Steuerklasse I werden Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder und Ehepartner zugeordnet. Diese werden geringer besteuert als Personen der zweiten und dritten Steuerklasse. Zur II. Steuerklasse gehören Geschwister, Schwiegereltern, Cousins, Cousinen und auch geschiedene Ehepartner des Verstorbenen. Alle restlichen Erben fallen in die III. Steuerklasse, in welcher am höchsten versteuert wird. Die möglichen Steuersätze liegen zwischen mindestens sieben und maximal 50 Prozent.

Steuerpflicht. Erwerb

Stkl.I

Stkl.II

Stkl.III

bis 75 TEUR

7%

30%

30%

bis 300 TEUR

11%

30%

30%

bis 600 TEUR

15%

30%

30%

bis 6 Mio. EUR

19%

30%

30%

bis 13 Mio. EUR

23%

50%

50%

bis 26 Mio. EUR

27%

50%

50%

darüber

30%

50%

50%

Muss man das gesamte Erbe versteuern?

Es muss nicht immer das ganze Erbe versteuert werden. Bis zu einer bestimmten Summe kann man das Erbe oder die Schenkungen steuerfrei geltend machen. Diese Fall Summe nennt man Freibetrag. Den maximalen Freibetrag der Erbschaftssteuer bekommen die Ehepartner (500.000€). Die Kinder und Enkelkinder (deren Eltern schon gestorben sind) können 400.000€ steuerfrei beziehen. Enkelkinder, deren Eltern noch leben, bekommen 200.000€ freigestellt. Bei Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag bei 100.000€. Andere Erbberechtigte Personen der zweiten Erbschaftssteuerklasse müssen mit einem Freibetrag von 20.000€ auskommen.

Außerdem gibt es weitere Ausnahmen. So sind Erben der Steuerklasse I in der Lage, Hausrat (alle Möbel und Geräte eines Haushalts) im Wert von 42.000€ und sonstige bewegliche Gegenstände im Wert von 12.000€ steuerfrei in Besitz zunehmen. Personen der II. und III. Steuerklasse sind steuerbefreit für Hausrat und sonstige bewegliche Gegenstände im Gesamtwert von 12.000€. Diese Steuerbefreiungen schmälern nicht den persönlichen Freibetrag. Zusätzlich können Angehörige der I. Steuerklasse den Wohnraumes des Erblassers steuerfrei bewohnen. Das gilt dennoch nur, wenn der Verstorbene bis zu seinem Tod in diesem Haushalt wohnte und der Erbe im Anschluss diesen 10 Jahre lang bewohnen wird. Für den eingetragenen Ehepartner gilt diese Steuerbefreiung ohne Flächenbegrenzung. Für Kinder und Enkelkinder (deren Eltern schon verstorben sind) des Erblassers gilt die Steuerbefreiung nur, wenn die Wohnfläche maximal 200m² beträgt.

Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?

Es existiert kein konkretes Datum an dem die Steuerschuld gezahlt werden muss. Sie beginnt jedoch mit dem Tod des Erblassers. Banken sowie auch Versicherungen haben eine Meldepflicht, wodurch die Behörden über den Todesfall informiert werden. Werden die Behörden nicht durch die Banken oder Versicherungen informiert, sind die Angehörigen dazu verpflichtet, diesen selbst zu melden. Nach der Meldung dese Falls müssen die Hinterbliebenden gegnüber dem Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Darin wird angegeben, was man geerbt hat. Anhand dieser Erklärung entscheidet die Steuerbehörde, ob der Angehörige das hinterlassene Gut versteuern muss.

Quellen


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