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Ethik: Religionsfreiheit

Was bedeutet Religionsfreiheit und wie

wird diese garantiert?

Das erfährst du in diesem Artikel!

Allgemeines

Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch an das glauben darf, was er will.

Niemandem darf ein Glaube aufgezwungen werden, sondern jeder hat das Recht, seine Religion selbst zu wählen oder an keinen Gott zu glauben. Dafür darf man nicht verfolgt oder benachteiligt werden.

Bei der Religionsfreiheit mischt sich der Staat nicht ein und Religion ist eine Privatsache.

Art. 4 Grundgesetz (GG)

Die Religionsfreiheit gilt für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder politischen Ansichten. Damit sie nicht einfach abgeschafft werden kann, ist die Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert.

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In einer Verfassung stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einem Staat. Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat.

In Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes steht:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und

weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die bürgerlichen und politischen Menschenrechte in Europa schützt. Sie garantiert Rechte wie das Verbot von Folter, das Recht auf Freiheit sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Die Konvention verpflichtet die europäischen Staaten, diese Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Land anzuerkennen.

In Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht:

(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Zusammengefasst heißt das:

➩ (1) Jeder Mensch darf seine Religion frei wählen und praktizieren!

➩ (2) Religion darf andere in keiner Weise schaden!

Positive und negative Religionsfreiheit

Bei der Religionsfreiheit wird allgemein zwischen einer positiven und negativen

Religionsfreiheit unterschieden.

In der folgenden Tabelle werden die beiden Begriffe erklärt:

Positive Religionsfreiheit

Negative Religionsfreiheit

Positive Religionsfreiheit garantiert

jedem Menschen das Recht, sich einer

Religionsgemeinschaft anzuschließen,

seine Religion zu praktizieren und

seinen Glauben zu leben.

Negative Religionsfreiheit ist die

Freiheit eines Menschen, bestimmte

religiöse Überzeugungen abzulegen,

Religionsgemeinschaften zu verlassen,

zu wechseln oder atheistisch (ohne

Glauben) zu leben.

Vorsicht

Die Begriffe "negativ" und "positiv" sind hier nicht als Wertung zu verstehen.

Quellen


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    CC BY-SA 4.0Was bedeutet das?