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Chemische Gefahrensymbole und Piktogramme

Die Kenntnis über die GHS-Gefahrenpiktogramme bzw. die alten Gefahrensymbole ist wichtig beim Umgang mit chemischen Stoffen. Darunter fallen unter anderem unsere täglich gebrauchten Deos, Putzmittel und weitere Artikel. Während die alten Gefahrensymbole Quadrate (unten im Artikel aufgelistet) in Orange sind, sind die neuen Gefahrenpiktogramme Rauten in Weiß mit roter Umrandung.

Bild

GHS-Gefahrenpiktogramme

Seit dem 1. Dezember 2012 sind nach der EU-Verordung (EG) Nr. 1272/2008 - auch CLP-Verordnung genannt - chemische Stoffe, von denen eine Gefahr ausgeht, mit den Symbolen des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu kennzeichnen.

Diese Symbole sehen folgendermaßen aus.

Piktogramm

Bedeutung

GHS01

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff - Hierbei handelt es sich um feste und flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die Wärmeenergie und Gase entwickeln können. Diese Stoffe können dadurch eine heftige expandierende Wirkung haben und erhebliche Zerstörung anrichten.

GHS02

Entzündbare Stoffe - Entzündbare Gase und Aerosole, Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 60°C sowie Feststoffe, die leicht brennbar sind oder durch Reibung Brand verursachen, besitzen diese Kennzeichnung.

GHS03

Oxidierende Stoffe - Dies sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, welche die Verbrennung anderer Materialien begünstigen.

GHS04

Gase unter Druck - Gase, die in einem Behälter unter einem Druck von 200 kPa oder mehr enthalten sind oder verflüssigt sind erhalten dieses Symbol.

GHS05

Stoffe mit Ätzwirkung - Dies sind Stoffe, die auf Metalle chemisch einwirken und sie beschädigen, sowie Stoffe, die dauerhafte Haut- oder Augenschäden hervorrufen können.

GHS06

Giftige Stoffe - Stoffe, die bei Aufnahme über Mund, Haut oder Atemwege zur Vergiftung des Menschen führen können, tragen diese Kennzeichnung.

GHS07

Gesundheitsschädliche und reizende Stoffe - So gekennzeichnete Stoffe können Atemwegsreizungen, narkotisierende Wirkung, allergische Hautreaktionen, Augenreizungen sowie für die Gesundheit schädliche Wirkungen aufweisen.

GHS08

Gefahr für die Gesundheit - Dies betrifft Stoffe, die in der Lage sind, das menschliche Erbgut zu verändern, Krebs zu erzeugen, frucht- und fortpflanzungsschädigend zu wirken oder das Kind im Mutterleib schädigen können.

GHS09

Umweltgefährdende Stoffe - Stoffe mit dieser Kennzeichnung sind in der Lage die Umwelt entweder akut oder langfristig zu verunreinigen, so dass biologische Organismen gefährdet sind.

Gefahrensymbole

Bis zum 30. November 2012 konnten Gefahrstoffe in Deutschland noch mit den Gefahrensymbolen nach Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe versehen werden. Hierbei handelt es sich um quadratische Piktogramme auf orangem Untergrund. Da auch in den nächsten Jahren noch Restbestände so gekennzeichneter Stoffe im Umlauf sein werden, ist die Kenntnis dieser Symbole wichtig.

altes Gefahrensymbol

Kennbuchstabe

Bedeutung

E

E

Explosionsgefährliche Stoffe - Stoffe, die in trockenem Zustand oder durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen zur Explosion gebracht werden können, tragen dieses Gefahrensymbol.

F

F+

Hochentzündliche Stoffe - Dies sind brennbare Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt unter 0°C und einen Siedepunkt unter 35°C haben oder Gase, die mit Luft eine explosives Gemisch bilden.

F

F

Leichtentzündliche Stoffe - Solche Stoffe können sich bei Raumtemperatur an Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und entzünden. Zudem wurden Feststoffe, die sich bei kurzzeitiger Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und nach deren Entfernung weiterbrennen können, Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt unter 21°C haben, sowie Stoffe, die bei Berührung mit Wasser hochentzündliche Gase entwickeln, so gekennzeichnet.

O

O

Brandfördernde Stoffe - Es handelt sich um Stoffe, die selbst nicht brennen, aber die Verbrennung unterstützen.

T

T+

Sehr giftige Stoffe - Stoffe tragen diese Kennzeichnung, wenn sie in sehr geringer Menge (ca. 25 mg pro kg Körpergewicht) beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

T

T

Giftige Stoffe - Stoffe tragen diese Kennzeichnung, wenn sie in geringer Menge (ca. 200 mg pro kg Körpergewicht) beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Zudem tragen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe diese Kennzeichnung.

X

Xn

Gesundheitsschädliche Stoffe - Es wurden Stoffe so gekennzeichnet, die beim Verschlucken, Einatmen oder durch Aufnahme über die Haut beim Menschen akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen können. Das n in der Abkürzung stammt vom englischen Wort "noxious" für schädlich.

X

Xi

Reizende Stoffe - Stoffe wurden als reizend eingestuft, wenn sie die Augen so stark reizen, dass Hornhauttrübung, Regenbogenhautentzündung, Bindehautrötung oder Bindehautschwellung auftreten kann. Des weiteren wurde die Kennzeichnung bei Stoffen eingesetzt, die zu Entzündungen der Haut führen können. Das i in der Abkürzung stammt vom englischen Wort "irritating" für reizend.

C

C

Ätzende Stoffe - Diese Stoffe verursachen schwere Verätzungen: Bei Hautkontakt wird das Hautgewebe nach kurzer Einwirkzeit in seiner gesamten Dicke zerstört.

N

N

Umweltgefährliche Stoffe - Als umweltgefährlich gelten Stoffe, die für Wasser- und Bodenorganismen, Pflanzen und Tiere giftig sind. Zudem wurden Stoffe, welche längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben oder die Ozonschicht schädigen, so gekennzeichnet.

Quellen


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