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Die Wahl zum Deutschen Bundestag

14Koalitionsverhandlungen

Abb. 12 Koalitionsvertrag

Abb. 12 Koalitionsvertrag

In der Regel erreicht in Deutschland keine Partei mehr als 50 Prozent der Stimmen, also eine absolute Mehrheit. Diese ist aber für eine stabile Regierung nötig.

Daher sind zur Regierungsbildung Koalitionsverhandlungen nötig, bei denen sich zwei oder mehr Parteien auf eine gemeinsame Vorgehensweise in den nächsten Jahren einigen müssen. Somit können nicht alle Wahlversprechen umgesetzt werden, sondern es sind Kompromisse zwischen den Parteien erforderlich.

Kommt eine Einigung über Inhalte und Regierungsposten (BundeskanzlerIn, MinisterInnen, StaatssekretärInnen) zustande, kann die Wahl des/der BundeskanzlerIn durchgeführt werden und die Arbeit der Regierung beginnen. Gibt es keine Einigung, ist theoretisch eine Minderheitsregierung denkbar. Da dies aber schwierig ist und es bei wechselnden Mehrheiten schwer ist, bestimmte Vorhaben durchzusetzen, wird es in diesem Fall eher zu Neuwahlen kommen.

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