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Die Wahl zum Deutschen Bundestag

16Die Regierungsbildung

Wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich waren, kann die Wahl des/der BundeskanzlerIn im Bundestag stattfinden. Der/die BundespräsidentIn schlägt den Namen des/der aussichtsreichsten KandinatIn vor, danach findet die Wahl ohne weitere Aussprache statt.

Für die Wahl zum/zur BundeskanzlerIn ist im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erforderlich. Im 19. Deutschen Bundestag sind dies 355 Stimmen. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, kann die Wahl innerhalb der folgenden zwei Wochen beliebig oft wiederholt werden, wobei stets die absolute Mehrheit nötig ist. Nach Ablauf von 14 Tagen genügt dann zur KanzlerInnenwahl die relative Mehrheit.

Nach der Wahl findet die Vereidigung des/der BundeskanzlerIn im Parlament statt. Ebenfalls werden die von der/dem BundeskanzlerIn vorgeschlagenen MinisterInnen vereidigt. Danach kann die Arbeit der neuen Regierung beginnen.

Abb. 14 Bundeskanzleramt Galerie

Abb. 14 Bundeskanzleramt Galerie


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