Für diese Aufgabe benötigst Du folgendes Grundwissen: Integralfunktion
Teilaufgabe a)
F(0)=∫0xf(t)dt=∫00f(t)dt=0
⇒F(0)=0 anschaulich können wir das Ergebnis so bestätigen, dass sich keine Fläche zwischen dem Graphen und der x-Achse befindet, da die obere Integralgrenze mit der unteren Integralgrenze übereinstimmt. Unsere Integralfunktion hat bei 0 eine Nullstelle.
F(2)=∫02f(t)dt=21⋅π⋅r2=21⋅π⋅1=2π
Der Flächeninhalt zwischen der Funktion f(t) und der x-Achse von 0 bis 2 entspricht dem Flächeninhalt eines Halbkreises. Also ist der Wert der Integralfunktion F(2)=2π.
Der Flächeninhalt zwischen der Funktion f(t) und der x-Achse von −2 bis 0 entspricht dem Flächeninhalt des Halbkreises mit Radius 1. Jedoch musst du auf das Vorueichen achten. Die obere Integralgrenze −2 liegt auf dem Zahlenstrahl links von der unteren Integralgrenze 0. Deshalb hast du eine negatives Vorzeichen im Ergebnis.
Teilaufgabe b)
Für die Teilaufgabe b) nutzt du die Ergebnisse aus Teilaufgabe a). Dafür zeichnest du die Punkte A(−2∣−2π) und B(0∣0) und C(2∣2π) in die Abbildung ein und verbindest die Punkte durch die Strecke [AC].