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17Zusammenfassung und Quellen

Zusammenfassung

Der Deutsche Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den volljährigen Staatsbürgern gewählt. Die für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidende Stimme ist die Zweitstimme. Das Mitbestimmungsrecht des Volkes hat Verfassungsrang und ist unabänderlich. Das Wahlrecht enthält Bestimmungen, die die Arbeitsfähigkeit des Bundestags und die Stabilität der aus der Bundestagsmehrheit hervorgehenden Regierung sichern sollen.

Quellenangaben

Die "Fun facts" wurden der Zeitschrift Mobil 9/2017, S. 22 entnommen.

Abb. 1: U-Bahn-Station Bundestag ist frei lizensiert.

Abb. 2: Reichstagsgiebel ist lizensiert unter Mcschreck (Public Domain)- wikimedia.org, via Wikimedia Commons

Abb. 3: Demokratie Diktatur ist frei lizensiert.

Abb. 4: Zeitungen ist frei lizensiert.

Abb. 5: Wahlkreise ist lizensiert unter Wahlatlas, cc-by-sa 3.0, via Wikimedia Commons.

Abb. 6: Stimmzettel ist frei lizensiert.

Abb. 7: Wahlkabinen lizensiert unter Rogi.Official, cc-by-sa 3.0, via Wikimedia Commons.

Abb. 8: Hallig Gröde ist lizensiert unter Helfmann, cc-by-sa 3.0, via Wikimedia Commons.

Abb. 9: Hochrechnung ist frei lizensiert.

Abb. 10: Sitzverteilung ist frei lizensiert.

Abb. 11: Plenarsaal ist lizensiert unter Times, cc-by-sa 3.0, via Wikimedia Commons.

Abb. 12: Koalitionsvertrag ist lizensiert unter Martin Rulsch, cc-by-sa 4.0, via Wikimedia Commons.

Abb. 13: Bundestagsdebatte ist lizensiert unter whitehouse.gov (Public Domain)- wikimedia.org, via Wikimedia Commons.

Abb. 14: Bundeskanzleramt Galerie ist lizensiert unter Julian Herzoig, cc-by 4.0 , via Wikimedia Commons


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