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2Rechtsmedizin

Die Forensische Medizin, oft auch als Rechtsmedizin oder Gerichtsmedizin bezeichnet, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. In Europa hat sich die Forensische Medizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“ entwickelt.

Die bekanntesten Aufgabengebiete der Rechtsmedizin sind u.a. :

  • Forensische Pathologie (Leichenschau)

  • Forensische Genetik (DNA-Analysen, Abstammungsgutachten, u.a.)

  • Forensische Toxikologie (Untersuchungen zum Drogen- und Alkoholnachweis)

  • Forensische Altersschätzung (von nicht identifizierten Leichen)

Die Aufgaben- und Forschungsbereiche der Rechtsmedizin überschneiden sich vielfältig und auch die Begriffe werden in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. So wird bspw. die Forensische Pathologie in der Berliner Charité als der zentrale Bereich der Rechtsmedizin aufgeführt.

Jedoch erfolgt in Abgrenzung zur klinischen Pathologie, in der der natürliche Tod (z.B. Tod infolge einer Krankheit) untersucht wird, in der Rechtsmedizin die Untersuchung des nicht-natürlichen Todes (z.B. Tod infolge einer äußeren Einwirkung) und der Todesfälle, bei denen durch die ärztliche Leichenschau die Todesart nicht geklärt werden konnte.

Autopsie (1890) Enrique Simonet

Autopsie (1890) Enrique Simonet


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