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Bundeskanzlerwahl

Wie und unter welcher Voraussetzung wird der Bundeskanzler gewählt?

Wer mindestens 18 Jahr alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt kann Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden. Nicht nötig ist dagegen ein Mandat im Bundestag.Bei dem offiziellen Ablauf schlägt der Bundespräsident nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen einen Kandidaten für das Amt vor. Die Wahl läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes ab. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten auf 4 Jahre Amtszeit vom Bundestag gewählt. Um die Wahl zu gewinnen benötigt der Kandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Der Kandidat erhält also die Kanzlermehrheit, dass bedeutet der Kandidat muss mehr als die Hälfte der Stimmen haben.

Erhält der Kandidat die absolute Mehrheit dann ernennt ihn der Bundespräsident zum Bundeskanzler. Wird jedoch nicht die Hälfte der Stimmen erreicht, dann tritt die zweite Wahlphase ein. In der zweiten Wahlphase hat der Bundestag 14 Tage zeit um einen neuen Kandidaten vorzuschlagen und zu wählen. Wenn in der zweiten Phase, der Kandidat wieder nicht die absolute Mehrheit erreicht wird sofort wieder gewählt. In der dritten Wahlphase wird zwischen mehreren Kandidaten gewählt und die relative Mehrheit ( also die meisten Stimmen) reichen zum Sieg aus.

Wenn ein Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt wird muss der Bundespräsident den Kanzler nach 7 Tagen ernennen zu einem Minderheitskanzler oder der Bundestag wird aufgelöst und es starten Neuwahlen.

Die Kanzlerkandidaten sind die Spitzenkandidaten der beiden größten Parteien, somit gibt die Partei damit zu verstehen dass ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten im Bundestag wählen wird. Die übrigen Parteien verzichten meistens auf die Benennung eines Kanzlerkandidaten.


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