6Daktyloskopie
Die Daktyloskopie ist ein kriminalistisches Verfahren zur Personenidentifizierung anhand der Papillarleistenabbilder (auch Papillarlinien genannt) von Fingern, Handflächen und in seltenen Fällen auch von Fußsohlen. Je nach Untersuchungsmaterial unterscheidet man zwischen der Zehnfingerabdruck- und der Spurendaktyloskopie. Für eine Identifizierung (auch für Leichenidentifizierungen) werden vor allem das Muster der Papillarleisten (man unterscheidet zwischen Wirbel-, Schleifen- und Bogenmuster) und die anatomischen Merkmale (auch Minutien oder Identifizierungspunkte genannt) herangezogen. In Spur- und Vergleichsmaterial müssen die vorhandenen Informationen übereinstimmen.
Weitere Kriterien, die die Sachverständigen für ihre Gutachten heranziehen können, sind Abbildungen von Furchen und Falten, von Schweißporen oder auch die Form der Randkantenverläufe der einzelnen Papillarlinien. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Spuren- und der Zehnfingerdaktyloskopie besteht in der Qualität des Untersuchungsmaterials: Während für letztere in der Regel die Abdrücke aller Finger der betreffenden Person zur Verfügung stehen, die mithilfe von Druckerschwärze oder mittels Fingerabdruckscanner aufgenommen worden sind, müssen sich die Spurendaktyloskopen zumeist mit einem Fragment eines Finger- oder Handflächenabdruckes begnügen. Die Anforderungen an die Bearbeitenden, diese Hinterlassenschaft des Täters oder der Täterin zu entziffern, sind entsprechend hoch.
Das Bild zeigt ein Transmissionselektronenmikroskop. Die genaue Arbeitsweise dieses Geräts kannst du unter der unten angeführten Quelle nachvollziehen.
Das Fingerabdruckverfahren ist das älteste aller biometrischen Verfahren. Schon im Jahre 1858 kam Sir William James Herschel (1833–1917), britischer Kolonialbeamter in Indien, auf die Idee, Personen anhand ihrer Fingerabdrücke zu unterscheiden.