Unter Urheberrecht versteht man gesetzliche Regelungen zur Verwertung und zum Schutz des geistigen Eigentums. In diesem Artikel werden diese Rechte und die Verletzungen dieser vorgestellt.
Nutzungsrechte
Urheberpersönlichkeitsrechte:
Veröffentlichungsrecht
Anerkennung der Urheberschaft
Entstellung des Werkes
Verwertungsrechte:
Vervielfältigungsrecht
Ausstellungsrecht
Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
Privat- und Raubkopien
Bei Privatkopien ist das Vervielfältigen eines legal erworbenen Werkes in einem beschränkten Maß (Weitergabe an max. 7 Personen im engen Familien oder Freundeskreis) erlaubt.Raubkopien hingegen sind illegale Versionen von urheberrechtlich geschützen Werken, die häufig über Filesharing-Programme verbreitet werden.
Copyright
Verschiedene Werke, die auf eine bestimmte Person zurückzuführen sind, wie Texte, Melodien, Bilder oder Videos besitzen üblicherweise einen Copyrightvermerk (©). Dieser stellt dar, dass eine bestimmte Marke urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne Einwilligung des Urhebers verwendet oder verändert werden darf.
Urheberrechtsverletzung
Bei einer Urheberrechtsverletzung, beispielsweise beim unerlaubten Download von urherberrechtlichen geschützten Filmen, wird der Beschuldigte zunächst per Anwaltsschreiben abgemahnt. Dieses enthält in der Regel eine Unterlassungserklärung, bei welcher der Beschuldigte aufgefordert wird, die rechtswidrige Datei zu entfernen und weitere illegale Downloads zu unterlassen. Zudem wird ein Schadensersatz gefordert, der sich je nach Anzahl der heruntergeladen Dateien und dessen Typ (Musiktitel, Film, Software) zwischen 300 und 5.000 Euro bewegt. Außerdem werden die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts berücksichtigt, die sich auf durchschnittlich 150 Euro belaufen. Dieses Schreiben sollte von den Betroffenen nicht ignoriert werden, vielmehr wird geraten, einen professionellen Anwalt hinzuzuziehen und die Abmahnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und evtl. zu modifizieren (Anpassen der Forderungen)
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