13Die erste Sitzung des neuen Bundestags
Die erste Sitzung des neu gewählten Bundestags wird von dem/der dienstältesten Abgeordneten, dem Alterspräsidenten/ der Alterspräsidentin eröffnet. In dieser Sitzung werden der Bundestagspräsident/ die Bundestagspräsidentin und das Bundestagspräsidium gewählt. Außerdem findet die Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin statt, wenn sich bis dahin eine Koalition gebildet hat. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der/ die BundeskanzlerIn in einer späteren Sitzung gewählt.
Nach der Sitzung des Bundestags zur KanzlerInnenwahl werden der/die BundeskanzlerIn und die von ihm/ihr vorgeschlagenen Regierungsmitglieder vom Bundespräsidenten vereidigt. Nun können Regierung und Parlament mit der Arbeit beginnen.
Die Vertreter der Parteien schließen sich im Bundestag zu Fraktionen zusammen. Dabei bilden die Abgeordneten einer Partei in der Regel eine Fraktion. Eine Fraktion aus Abgeordneten mehrerer Parteien ist laut Geschäftsordnung des Bundestags nur zulässig für Parteien, die nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Dies ist derzeit nur bei der ausschließlich in Bayern kandidierenden CSU und der in Bayern nicht kandidierenden CDU der Fall, die eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Abgeordnete einer Partei, die aus der Fraktion austreten, können als fraktionslose Abgeordnete dennoch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen.