11Überhang- und Ausgleichsmandate
Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise direkt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Um zu verhindern, dass dadurch das Wahlergebnis verzerrt wird, bekommen in diesem Fall die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Der Bundestag hat dadurch in der Regel deutlich mehr Sitze als die Mindestzahl von 598.