2Verfassungsorgane
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Abb. 2 Gesetze
Die wichtigsten Verfassungsorgane für die Gesetzgebung in Deutschland sind Bundestag und Bundesrat, die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Die Gesetze entstehen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung (Exekutive bzw. ausführende Gewalt) . Dem Bundespräsidenten/ der Bundespräsidentin und dem Bundesverfassungsgericht (Judikative/ richterliche Gewalt) kommt eine Kontrollfunktion zu.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können gesetzliche Regelungen vorschlagen und damit den Gesetzgebungsprozess anstoßen.