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Kurs

Die Gesetzgebung auf Bundesebene

1 Übersicht

Inhalt des Kurses

Hate-Speech und Fake-News- das Internet hat auch seine Schattenseiten. Manche derartige Beiträge sind strafrechtlich relevant. Doch tun die Behörden sich oft schwer, wirksam dagegen vorzugehen, da viele Betreiber der sozialen Netzwerke im Ausland sitzen. Mit einem neuen Gesetz soll diese Problematik behoben werden. Aber das Vorhaben ist nicht unumstritten.

Abb. 1 Fake News

Abb. 1 Fake News

Auf den folgenden Seiten kannst du dich am Beispiel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes darüber informieren, wie die Gesetzgebung auf Bundesebene funktioniert, wer an dem Gesetz mitarbeitet, beratend beteiligt ist und wie es schließlich beschlossen und umgesetzt wird.

Hinweise

  • Bei einigen Aufgaben sollst du die Kommentarfunktion nutzen. Dafür brauchst du ein Benutzerkonto auf Serlo. Dies erstellst du, indem du oben rechts auf Registrieren klickst.

  • Bei einigen Aufgaben sollst du dir Videos ansehen. Wenn ihr das in der Schule macht, brauchst du dafür Kopfhörer.

  • Bei einigen Aufgaben sollst du dir Informationen auf anderen Seiten suchen. Wenn du die Links in einem neuen Tab öffnest, kannst du einfach zwischen dem Serlo-Kurs und der anderen Seite hin- und herspringen.

Vorkenntnisse

Für eine Aufgabe wird die Fähigkeit vorausgesetzt, einen englischsprachigen Zeitungsartikel zu lesen. Ansonsten sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Kursdauer

Der gesamte Kurs dauert ca. zwei Stunden.

2 Verfassungsorgane

Die wichtigsten Verfassungsorgane für die Gesetzgebung in Deutschland sind Bundestag und Bundesrat, die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Die Gesetze entstehen in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung (Exekutive bzw. ausführende Gewalt) . Dem Bundespräsidenten/ der Bundespräsidentin und dem Bundesverfassungsgericht (Judikative/ richterliche Gewalt) kommt eine Kontrollfunktion zu.

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können gesetzliche Regelungen vorschlagen und damit den Gesetzgebungsprozess anstoßen.

Abb. 2 Gesetze

Abb. 2 Gesetze

3 Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

2015 beschließt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Umgang mit strafbaren Inhalten im Internet beschäftigt. Dabei geht es vor allem um die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube.

In einem Artikel des Handelsblatts vom 26. September 2016 wird genauer erläutert, warum die Bundesregierung hierzu eine gesetzliche Regelung einführen möchte.

Abb. 3 Soziale Netzwerke

Abb. 3 Soziale Netzwerke

Aufgabe

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4 Diskussion in den Medien

In der Öffentlichkeit ist das Gesetzesvorhaben umstritten. Zwar wird die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen in diesem Bereich grundsätzlich anerkannt, aber Kritiker befürchten, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um die Meinungsfreiheit einzuschänken.

Abb. 4 Zensur

Abb. 4 Zensur

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5 1. Lesung: Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im April 2017 beschließen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einstimmig einen Gesetzentwurf zu diesem Thema. Mit dem Regierungsbeschluss tritt dieses Gesetz jedoch nicht in Kraft, da das gesetzgebende Verfassungsorgan der Bundestag ist. Der Entwurf muss also zunächst dort vorgelegt und später zur Abstimmung gebracht werden. Am 16. Mai 2017 legen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf dem Parlament in erster Lesung vor.

In der 1. Lesung wird der Gesetzentwurf zur weiteren Überarbeitung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verwiesen.

Abb. 5 Die Bundesregierung

Abb. 5 Die Bundesregierung

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6 Die Arbeit der Ausschüsse

Nachdem der Gesetzentwurf in der 1. Lesung im Plenum des Bundestags dem Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz zugewiesen wurde, beginnt dort die Dateilarbeit an den Formulierungen des geplanten Gesetzes.

Das folgende Video erklärt die Arbeit der Ausschüsse des Bundestags genauer.

Bild

Aufgaben

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7 Expertenanhörung im Ausschuss

Am 19. Juni 2017 führt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung durch. Hierzu werden Sachverständige aus den Bereichen geladen, die der Gesetzentwurf betrifft.

Abb. 6 Tagungsraum

Abb. 6 Tagungsraum

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8 2. und 3. Lesung: Debatte und Abstimmung

Am 30. Juni 2017 finden die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag statt. In der 2. Lesung wird noch einmal über den Gesetzentwurf debattiert. Nach einer kurzen Pause, in der die Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten besprechen, findet in der 3. Lesung die Abstimmung über das Gesetz statt.

Abb. 7 Plenumssitzung im Bundestag

Abb. 7 Plenumssitzung im Bundestag

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9 Stellungnahme des Bundesrats

Auch im Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer, muss das Gesetz beraten werden. Der Bundesrat erhebt am 30. Juni 2017 keinen Einspruch gegen das Gesetz.

Abb. 8 Sitzverteilung Bundesrat (Stand: Juni 2017)

Abb. 8 Sitzverteilung Bundesrat (Stand: Juni 2017)

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10 Prüfung durch den Bundespräsidenten

Nachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, überprüft der Bundespräsident anhand der Sitzungsprotokolle, ob das Gesetz auf verfassungsmäßigem Weg zustande gekommen ist und unterzeichnet es dann. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Am 1. Oktober 2017 tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft.

Abb. 9 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Abb. 9 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

11 Gesetz weiterhin umstritten

Auch international ist das neue deutsche Gesetz zur Löschung strafbarer Inhalte in den sozialen Medien umstritten und wird in der Presse diskutiert. Ein Artikel der BBC News geht auf die Probleme der Regelungen nochmal genauer ein.

Abb. 10 Zeitungen

Abb. 10 Zeitungen

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12 Zusammenfassung und Quellen

Zusammenfassung

Da Hate Speech und Fake News zunehmend die Diskussionskultur in den sozialen Netzwerken beeinträchtigen, beschloss eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums 2016, mit gesetzlichen Regelungen dagegen vorzugehen und die Betreiber der Plattformen zur Löschung strafrechtlich relevanter Beiträge zu verpflichten. Im Mai 2017 wurde der Gesetzentwurf zur 1. Lesung im Bundestag vorgelegt. In den folgenden Wochen wurde der Entwurf im Rechtsausschuss unter Hinzuziehung von Experten gründlich überarbeitet. Ende Juni wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat akzeptiert. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten konnte das Gesetz am 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Es ist jedoch nach wie vor sehr umstritten.

Quellen

Abb. 1 Fake News ist frei lizensiert, via pixabay.com.

Abb. 2 Gesetze ist frei lizensiert, via wikimedia.org.

Abb. 3 Soziale Netzwerke ist frei lizensiert, via wikimedia.org.

Abb. 4 Zensur ist frei lizensiert, via wikimedia.org.

Abb. 5 Die Bundesregierung ist frei lizensiert, via wikimedia.org.

Abb. 6 Tagungsraum ist frei lizensiert, via wikimedia.org.

Abb. 7 Plenumssitzung im Bundestag ist lizensiert unter Tobias Koch (OTRS), cc-by-sa 3.0, via wikimedia.org.

Abb. 8 Sitzverteilung Bundesrat ist lizensiert unter Markus1983, modified work of SVG by Hansbaer - Eigenes Werk / Shabidoo, cc-by-sa 4.0, via wikimedia.org.

Abb. 9 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist frei lizensiert, via pixabay.com.

Abb. 10 Zeitungen ist lizensiert unter ProtoplasmaKid, cc-by-sa 4.0, via wikimedia.org.


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