Teilaufgabe a)
hat an der Stelle =0 eine Nullstelle, da untere und obere Grenze des Integrals gleich sind.
Im Intervall liegt eine weitere Nullstelle, wenn man einen Vorzeichenwechsel von in diesem Intervall nachweisen kann.
,
Im Intervall liegt der Graph unterhalb der -Achse. Somit ist der Integrand in diesem Intervall negativ. Damit gilt auch .
Da der Graph in diesem Intervall gut durch eine Gerade mit dem -Achsen Abschnitt und dem -Achsenabschnitt angenähert wird, kann man den Wert von mit abschätzen.
Auf Grund der vorgegebenen Skizze des Graphen kann man
mit etwa abschätzen.
Damit ergibt sich für .
Also hat neben im Intervall eine weitere Nullstelle.
Im Punkt liegt ein Maximum (Hochpunkt) des Graphen .
Begründung: Der Graph stellt die 1. Ableitung von da.
Aus dem Graph liest man ab:
Für gilt: wachsend.
für gilt: fallend.
Teilaufgabe b)
Die Gerade begrenzt mit den Koordinatenachsen ein Dreieck.
Dieses Dreieck ist rechtwinklig mit den Kathetenlängen
Teilaufgabe c)
Im Vergleich zur Grundfunktion ist die Periode von verändert.
Für die Periode von gilt: .
Falls man diese Regel nicht parat hat, so hat man zwei Möglichkeiten:
Aus dem Graphen kann man ablesen, dass und benachbarte Nullstellen sind. Also wäre
Oder man erinnert sich, dass die Periode hat. Und allgemein gilt: hat die Periode
Zusätzlich zur Periodenänderung wird der Graph noch an der -Achse gespiegelt.
Näherungswert für :
Teilaufgabe d)
arithmetisches Mittel aus den beiden Näherungswerten:
Die Funktion von hat an der Stelle eine Maximumstelle.
Da die Funktion f, wie in a) gezeigt, achsensymmetrisch ist, ist als Integralfunktion zu punktsymmetrisch, weil, wie in 2a) gezeigt, gilt.
Somit hat an der Stelle eine Minimumstelle.
Es gilt nämlich:
Ist achsensymmetrisch, so ist punktsymmetrisch, falls ist.
Achsensymmetrie: für alle (*)
Punktsymmetrie: für alle
Wir definieren und verwenden die Substitutionsregel:
. Dann ist und es gilt:
und .
Außerdem ist