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In ländlichen Gebieten dürfen Gebäude nur 50m50 \, \mathrm{m} hoch sein, da man sonst eine spezielle Baugenehmigung braucht. Der Kirchturm ist bis zum Dach 30m30 \, \mathrm{m} hoch mit einer quadratischen Grundfläche von 3025dm23025 \, \mathrm{dm}^2. Das Gesamtvolumen des Kirchturms beträgt 1058,75m31058{,}75 \, \mathrm{m}^3.

Braucht die Gemeinde eine Sonderbaugenehmigung?

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