Informiere dich auf der Homepage des Bundesrats über den Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen.
Zustimmungsgesetze sind alle Gesetze, die die Verfassung ändern. Hier ist in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Auch Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben oder in deren Organisations- und Verwaltungshoheit eingreifen, sind Zustimmungsgesetze, für die eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich ist.
Alle anderen Gesetze sind Einspruchsgesetze, so auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der Bundesrat kann zwar Einspruch erheben, dieser kann aber vom Bundestag überstimmt werden. Hierzu ist mindestens derselbe Stimmenanteil erforderlich, mit dem der Bundesrat Einspruch erhoben hat.