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Einkommensteuer

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Die Einkommensteuer ist eine sogenannte persönliche Steuer, das heißt die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen (wie Alter, Anzahl der Kinder) sind neben den finanziellen Umständen entscheidend. Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, da Steuerzahler auch Steuerschuldner sind. Da die Steuer an einen Vermögenswert gebunden ist, das heißt Einkommen und Gewinn, ist die Einkommensteuer in den Besitzsteuern enthalten. Darüber hinaus unterliegt es der Gemeinschaftssteuer, da seine Einnahmen an Bund, Länder und Gemeinden gehen.

Selbständige müssen die Einkommensteuer selbst zahlen. Einmal im Jahr müssen sie eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Auf der Grundlage der Informationen entscheidet die Steuerbehörde, wie viel Einkommensteuer zu zahlen ist. Der Steuerpflichtige erhält eine Einkommensteuerveranlagung, in der das Finanzamt den zu zahlenden Betrag angibt.

Gibt es einen bestimmten Steuersatz?

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Es gibt keinen festen Steuersatz für die Einkommensteuer, sondern variable Steuersätze. Der Steuersatz erhöht sich basierend auf dem zu versteuernden Einkommen (je höher das zu versteuernde Einkommen, desto stärker steigt der Steuersatz).

Im Gegensatz dazu gibt es bei der Körperschaftssteuer keinen variablen Steuersatz, sondern einen festen Steuersatz, der bei der Erhöhung des Einkommens gleich bleibt, das heißt, er steigt nicht auf. Es gibt auch einen festen Steuersatz für die Umsatzsteuer, unabhängig von der Höhe des Verkaufs.

Wer muss grundsätzlich Steuern zahlen?

Normalerweise unterliegt Jeder, der in Deutschland wohnt oder länger als sechs Monate in Deutschland lebt, in der Regel der Einkommensteuer.

Wer zahlt keine Einkommensteuer?

Es gibt keine Einkommenssteuer für sogenannte 450-Euro-Jobs oder ähnliche Beschäftigungsbedingungen, weil diese vom Arbeitgeber gezahlt werden. Es ist also nicht erforderlich, eine Steuererklärung einzureichen. Darüber hinaus sind Einkünfte, die als Jugendleiter, als Ausbildungsleiter in einem Sportverein, als Angestellter einer öffentlichen Einrichtung, als Vorgesetzter oder dergleichen verdient werden, nicht steuerpflichtig, wenn sie 2. 400 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Ebenfalls muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn der Betrag unter 9.744€ liegt (stand 2021).

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Quellen


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