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Die Beweislehre in der Forensik

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Der Beweis führt in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung des Gerichts, dass eine Behauptung wahr oder unwahr ist und sich ein bestimmtes Geschehen ohne vernünftigen Zweifel so und nicht anders zugetragen hat. Zur Klärung der Tat werden Beweise eingebracht nach den Vorschriften des Strengbeweisverfahrens; das heißt, es dürfen nur die in der Strafprozessordnung zugelassenen Beweismittel erhoben und im Urteil berücksichtigt werden. Als Beweismittel zugelassen sind Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und die Aussage des Beschuldigten.

Durch Entwicklung und Spezialisierung der Wissenschaften, vor allem der Naturwissenschaften, wächst stetig die Bedeutung von Sachbeweisen, weil dadurch genauere Analysemöglichkeiten geschaffen werden. Aufgabe der Forensik, auch als Kriminaltechnik bezeichnet, ist es daher, Sachbeweise zu suchen, zu sichern, zu untersuchen und zu begutachten, mit dem Ziel, durch die Nutzung wissenschaftlicher Verfahren die Beweisführung im Strafverfahren zu unterstützen. Sachbeweise sind in der Regel durch Personenbeweise (etwa Gutachter) zu ergänzen. Widersprüche zwischen Sach- und Personalbeweis werden in aller Regel zugunsten des Sachbeweises ausfallen.

Von MoserB - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=27877212

 Beweisgegenstände zu einem Mordfall aus Österreich von 1948

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