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5Gesichtserkennung

Bei der Gesichtserkennung handelt es sich grundsätzlich um eine Analyse von Ausprägungen sichtbarer Merkmale im Bereich des frontalen menschlichen Kopfes. Derartige Vergleiche beruhen auf dem Grundsatz der Individualität, der besagt, dass alle Menschen in ihrem äußeren Erscheinungsbild verschieden und somit auch voneinander unterscheidbar sind. Jeder Mensch besitzt Merkmale, die ihm eine Einmaligkeit verleihen. Dies trifft im Übrigen auch auf eineiige Zwillinge zu. Diese Einmaligkeit resultiert aus der geometrischen Anordnung einzelner Gesichtsteile und den mit den Augen erfassbaren Eigenheiten der Oberfläche. Man unterscheidet zwischen der Lokalisation eines Gesichts im Bild und der Zuordnung des Gesichts zu einer bestimmten Person. Im ersten Fall wird geprüft, ob und wo ein Gesicht zu sehen ist, im zweiten, um wen es sich handelt. Aufgrund dieser wissenschaftlichen Annahmen wurden die polizeilichen Lichtbildsammlungen aufgebaut. Diese "dreiteiligen Lichtbildaufnahmen", eine Frontal- und zwei Seitenansichten der erkennungsdienstlich behandelten Personen, bilden neben den Fingerabdrucksammlungen das Gerüst polizeilicher Identifizierungsverfahren.

Mit der Identifizierung von Personen anhand von Bildern sind speziell qualifiziertes Personal, die sogenannten Sachverständigen für Lichtbildvergleiche sowie Lichtbildexpertinnen und -experten, betraut. Sie treffen Aussagen über mögliche Personenidentitäten bzw. schließen Personenidentitäten aus. Die dazu notwendige forensische Spezialausbildung dauert zum Beispiel im Bundeskriminalamt für Lichtbildexpertinnen und -experten 11 Wochen und für Sachverständige rund 4 Jahre. Seit 2008 nutzt das Bundeskriminalamt ein elektronisches System der Gesichtserkennung (GES) zur Identifizierung unbekannter Täter*Innen. Bei einer Recherche im GES wird qualitativ und perspektivisch geeignetes Bildmaterial eines unbekannten Täters mit den im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfassten Lichtbildern von Straftätern verglichen.

In technischem Zusammenhang ist zählt die Gesichtserkennung zu den biometrischen Verfahren, auch in der Verwendung als biometrische Entsperrungsmethode, welche mit Kamerasystemen in kürzester Zeit den Nutzer anhand dessen Gesichtsmerkmalen erkennt. Hierfür werden häufig sogenannte Punkte fokussiert, an denen die Geometrie eines Gesichts gemessen und registriert wird.

"Facial Recognition Technology"

Facial Recognition Technology

Derartige "Facial Recognition Technology" wird sicherheitstechnisch, kriminalistisch  und forensisch zur Identifikation oder Authentifizierung natürlicher Personen. Biometrische Erkennungsmethoden begegnen dir alltäglich, beispielsweise zum Entsperren deines Smartphones. Auch die Videoüberwachung auf Bahnhöfen und unfallträchtigen Straßenabschnitten begleitet dich überall. Aufgrund der starken Eingriffe in die private Sphäre ist diese Technologie in besonderem Maße stets kritisch zu hinterfragen und bedarf einer strengen Kontrolle aus datenschutzrechtlicher Sicht.


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