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Die Gesetzgebung auf Bundesebene

3Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

Abb. 3 Soziale Netzwerke

Abb. 3 Soziale Netzwerke

2015 beschließt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Umgang mit strafbaren Inhalten im Internet beschäftigt. Dabei geht es vor allem um die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube.

In einem Artikel des Handelsblatts vom 26. September 2016 wird genauer erläutert, warum die Bundesregierung hierzu eine gesetzliche Regelung einführen möchte.

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