51. Lesung: Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im April 2017 beschließen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einstimmig einen Gesetzentwurf zu diesem Thema. Mit dem Regierungsbeschluss tritt dieses Gesetz jedoch nicht in Kraft, da das gesetzgebende Verfassungsorgan der Bundestag ist. Der Entwurf muss also zunächst dort vorgelegt und später zur Abstimmung gebracht werden. Am 16. Mai 2017 legen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf dem Parlament in erster Lesung vor.
In der 1. Lesung wird der Gesetzentwurf zur weiteren Überarbeitung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verwiesen.