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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird verwendet, um die Haltung von Hunden zu besteuern. Die Hundesteuer wurde erstmals 1809 in Deutschland als epidemische Polizeimaßnahme eingeführt. Es sollte die Anzahl der Hunde und damit das Tollwutrisiko verringert werden.

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Die Hundesteuer wird als jährliche Steuer pro Hund erhoben. Die Hundesteuer ist eine direkte Steuer und fließt direkt an die Gemeinden (jede Gemeinde entscheidet selbst wie hoch die Steuer ist, in deren Gebiet der Hund gehalten wird). Um ein Hindernis zu schaffen, damit sich weniger einen Hund holen, kosten Zweit- und Dritthunde oft mehr. Viele verlangen höhere Steuersätze für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind (sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde).

Wie viel beträgt die Hundesteuer?

Beispielsweise beträgt die Hundesteuer in München (Stand 2020):

  • 100 Euro pro Jahr für einen normalen Hund

  • 800 Euro pro Jahr für einen Kampfhund

Hundesteuer in Düsseldorf (Stand 2020):

  • 96 Euro für jeden Hund

  • 600 Euro für jeden Kampfhund 

Hundesteuer in Regensburg (Stand 2020):

  • 80 Euro für den ersten Hund und

  • 120 Euro für jeden weiteren Hund.

Kampfhunde werden nicht gesondert besteuert.

Auf welche Hunde muss man keine Steuer zahlen?

Steuerliche Ausnahmen:

  • Rettungshunde

  • Assistenzhunde

  • Hütehunde

  • sowie Vierbeiner, die die Begleithundeprüfung erfolgreich bestanden haben

  • Hunde, die im Rahmen einer Hobbyzucht gehalten werden, sind meist von der Steuer ausgenommen

Für Hunde, die aus dem Tierheim adoptiert werden, gelten je nach Gemeinde auch Sonderregeln, wie zum Beispiel, dass man weniger Hundesteuer zahlen muss.

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Quellen


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