62. Mendelsche Regel
Mendel kreuzte die Erbsenpflanzen der 1. Filialgeneration miteinander.
Alle Erbsenpflanzen der 1. Filialgeneration haben im Phänotyp gelbe Samenfarben.
Sie sind aber mischerbig bezüglich dem Genotyp der Samenfarbe: Sie haben jeweils ein Allel für die gelbe Samenfarbe und ein Allel für die grüne Samenfarbe. Das gelbe Allel ist dominant und hat sich durchgesetzt. Das grüne Allel ist rezessiv und nicht an der Samenfarbe sichtbar.
Hier siehst du für die gelben und grünen Erbsensamen, was Mendel bei der Kreuzung der 1. Filialgeneration beobachtete:
Eigene Darstellung
In der 2. Filialgeneration tauchten wieder grüne Erbsensamen auf
Das Verhältnis von gelben und grünen Erbsensamen lag bei 1:3
Durch die Rekombination der Allele in der 2. Filialgeneration entstehen nun wieder Pflanzen mit zwei Allelen für grüne Erbsensamen. Die grüne Farbe taucht nun auch wieder im Phänotyp auf.
Hier siehst du das Vererbungsschema des Erbgangs:
Eigene Darstellung
In weiteren Experimenten mit anderen Merkmalen stellte Mendel fest:
In der 2. Filialgeneration treten immer Merkmalsausprägungen aus der Elterngeneration und aus der 1. Filialgeneration in einem bestimmten Verhältnis auf. Daraus formulierte er die 2. Mendelsche Regel:
Wenn man die mischerbigen Individuen der 1. Filialgeneration kreuzt:
gibt es in der 2. Filialgeneration sowohl Merkmalsausprägungen der Elterngeneration als auch der 1. Filialgeneration.
Das Verhältnis der Merkmalsausprägungen ist bei dominant-rezessiven Erbgängen 3:1.