Was ist eine Fraktion?
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter, die entweder der gleichen Partei angehören oder eine ähnliche politische Richtung vertreten, es können also auch Parteilose einer Fraktion angehören.
Eine Fraktion im deutschen Bundestag hat eine Mindestgröße von 5% aller Abgeordneten. Fraktionen gibt es aber übrigens nicht nur im Bundestag sondern in fast allen Vertretungen wie z.B. in Stadträten oder Kreistagen.
Fraktionen gibt es aber übrigens nicht nur im Bundestag sondern in fast allen Vertretungen wie z.B. in Stadträten oder Kreistagen.
Es gibt Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen, die kontrollierend auf Regierungsfraktionen einwirken.
Fraktionen sind im Bundestag gruppenweise platziert.
Fraktionsdisziplin
Fraktionsdisziplin bedeutet, dass von Mitgliedern einer Fraktion erwartet wird, dass sie einheitlich abstimmen. Für welche Entscheidung eine Fraktion abstimmt wird zuvor innerhalb der Fraktion gewählt. Dies steht eigentlich im Gegensatz zu Art. 38 Abs 1 GG, welcher besagt, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Leitung einer Fraktion
Fraktionen werden entweder von einer einzelnen Person geführt oder sie haben eine Doppelspitze.
Austritt/ Ausschluss einer Fraktion
Falls ein Fraktionsmitglied so handeln sollte, dass die Fraktion geschädigt wird, so kann derjenige aus der Fraktion ausgeschlossen werden. Dies heißt aber nicht, dass er auch aus der betreffenden Partei ausgeschlossen wird. Man kann aus einer Fraktion austreten und in der Partei bleiben, genauso auch andersherum.
Ein Ausschluss aus einer Fraktion ist aber gerichtlich nachprüfbar, ein Mitglied einer Fraktion kann also nicht einfach "rausgeschmissen" werden. Um ein Mitglied aus einer Fraktion auszuschließen müssen niedrigere Anforderungen erfüllt sein, als bei einer Partei.
Sonderstellung CDU/CSU
Die CDU/CSU Fraktion ist ein Beispiel für eine Fraktion deren Mitglieder nicht alle der gleichen Partei angehören. Sie schließen sich zusammen weil sie die gleichen politischen Ansichten haben und in keinem Bundesland im Wettbewerb zueinander stehen.