Dieser Artikel handelt von der Zusammensetzung in der Bundesregierung.
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.
Mitglieder in der Bundesregierung:
Bundeskanzler/in
Bundesminister/innen
Um als Mitglied in der Bundesregierung aufgenommen zu werden, musst du eingewählt werden.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung.
Die Kanzlerin oder der Kanzler bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, da ihr/ihm allein das Recht zur Kabinettsbildung zusteht.
Die Regierungschefin oder der Regierungschef wählt die Ministerinnen und Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung.
Außerdem entscheidet sie/er über die Zahl der Ministerinnen/Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (Stand 25.05.2020).

Prinzipien:
Für dieses Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Es werden die Geschäfte der Bundesregierung geleitet. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt.
Nach dem Kollegialprinzip entscheiden die Kanzlerin oder der Kanzler und die Ministerinnen oder Minister gemeinsam über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung.
Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin oder jeder Minister ihren oder seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung.
Quellenangaben:
Abb. 1: Angela Merkel auf Pixabay