Dieser Artikel handelt von der Zusammensetzung in der Bundesregierung.
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.
Mitglieder in der Bundesregierung:
Bundeskanzler/in
Bundesminister/innen
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung.
Die Kanzlerin oder der Kanzler bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, da ihr/ihm allein das Recht zur Kabinettsbildung zusteht.
Die Regierungschefin oder der Regierungschef wählt die Ministerinnen und Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung.
Außerdem entscheidet sie/er über die Zahl der Ministerinnen/Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (Stand 25.05.2020).
Prinzipien:
Für dieses Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.
Quellenangaben:
Abb. 1: Angela Merkel auf Pixabay