Die beiden Teilflächen sollen die gleichen Flächeninhalte besitzen.
Berechnet werden muss das Integral von 0 bis 6 über die Differenz der beiden Funktionen. Setzt man dieses Integral gleich null, dann müssen die beiden Teilflächen gleich groß sein.
∫06(f(x)−g(x))dx=0
∫06(61x3−2x2+6x−m⋅x)dx=[241x4−32x3+3x2−2mx2]06=0
Setze die obere Grenze ein (die untere Grenze eingesetzt ergibt den Wert 0):
241⋅64−32⋅63+3⋅62−2m⋅62=0
54−144+108−18m=0⇒18−18m=0⇒m=1
Für m=1 besitzen die beiden Teilflächen den gleichen Flächeninhalt.