10Prüfung durch den Bundespräsidenten
Nachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, überprüft der Bundespräsident anhand der Sitzungsprotokolle, ob das Gesetz auf verfassungsmäßigem Weg zustande gekommen ist und unterzeichnet es dann. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Am 1. Oktober 2017 tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft.