Wenn t Tangente an den Graphen von f im Punkt W ist, dann muss für den Punkt W gelten:
W∈t, d.h. f(3)=t(3).
Die Steigungen der beiden Graphen müssen im Punkt W gleich groß sein, d.h. f′(3)=t′(3).
Überprüfe die beiden Bedingungen.
Die Schnittpunkte der in Aufgabe 3 gegebenen Tangente mit den beiden Koordinatenachsen legen zusammen mit dem Koordinatenursprung O(0∣0) ein Dreieck fest.
Bekannt ist: Im Intervall [1;5] begrenzen der Graph von f und die in Aufgabe 2 gegebene Tangente zusammen mit der x-Achse eine Fläche F und es ist W(3∣f(3)).
Die Fläche F besteht aus 2 Teilen F=A1+A2.
Die Grenzen für die Flächenberechnung der ersten Fläche sind die linke Intervallgrenze 1 und die x-Koordinate des Wendepunkte x=3.
Die Grenzen für die Flächenberechnung der zweiten Fläche sind die x-Koordinate des Wendepunkte x=3 und die rechte Intervallgrenze 5.
Dann gilt: A1=∫13f(x)dx und A2=∫35t(x)dx.
Der CAS-Rechner liefert das Ergebnis für F=A1+A2: