Um nochmal kurz die Ausgangsbedingungen zusammenzufassen:
Wir haben eine partielle Ordnung  gegeben. Nach Definition gilt für diese die Reflexivität, Antisymmetrie und Transitivität. Nun konstruieren wir uns mithilfe der ebenfalls gegebenen topologischen Sortierung eine Totalordnung , für die gilt:  und beweisen für , dass sie reflexiv, antisymmetrisch, transitiv und konnex ist. Die Grundmenge bleibt dabei natürlich gleich.
Fangen wir also an und sortieren  topologisch. Da  eine partielle Ordnung ist, muss es eine entsprechende topologische Sortierung geben. Nun beginnen wir mit der Konstruktion von  und übernehmen zuerst alle Paare aus . Jetzt fügen wir zu  jedes Paar  ein, für das  und nicht  gilt (eigentlich ist nur der Vergleich  nötig, da die Reflexivität ja bereits durch die Übernahme der Verbindungen aus  gegeben ist… Aber  erzeugt dasselbe Ergebnis; selbiges gilt für die Ausschlussbedingung , wir würden ohne diesen dasselbe  erhalten). Damit wäre  konstruiert.
Nun zeigen wir zuerst, dass  reflexiv ist: Dies ist recht offensichtlich, da die Grundmenge dieselbe geblieben ist,  bereits reflexiv war und die Reflexivität nicht durch das Hinzufügen von Paaren zu einer Relation zerstört werden kann.
Machen wir weiter mit der Konnexität. Diese gilt nun auch, da die Nummerierung der Elemente eindeutig ist. Da wir zwischen jedem möglichen Nummernpaar eine Verbindung eingefügt haben, gilt auch die Konnexität.
Kommen wir nun zu den etwas interessanteren Fällen und betrachten die Antisymmetrie: Diese beweisen wir indirekt und nehmen an, dass es ein  gibt, für das die Bedingung der Antisymmetrie nicht gilt (also  falsch ist). Betrachten wir nochmal unseren Konstruktionsvorgang: Wir fügen maximal eine Verbindung in eine Richtung ein, sodass . Daher muss die Verbindung in die Gegenrichtung bereits in  gewesen sein. Dann aber wiederum wären die  und  in der topologischen Sortierung vertauscht gewesen, was aber dazu geführt hätte, dass wir keine neue Verbindung bei der Konstruktion von  hinzugefügt hätten. Damit ist die Bedingung für die Antisymmetrie nicht erfüllbar und wir haben einen Widerspruch zur Annahme.
Bleibt noch die Transitivität, die wir wieder indirekt beweisen: Wir nehmen an, dass es ein Tripel  gibt, für das , aber nicht  gilt. Bei  brauchen wir hierbei den Fall  gar nicht betrachten, für diesen Fall gilt die Transitivität sowieso (da  hier alle Verbindungen enthält). Interessant ist also der Fall wenn  gilt. Würde diese Formel wahr sein (exemplarisch ist dies hier für  gezeigt, für die anderen Paare  und  lässt sich der Fall analog beweisen), so gilt aufgrund unserer Konstruktion und  auch dann auch , da wir dieses Paar bei der Konstruktion eingefügt haben oder es schon in  vorhanden war. Die Existenz der Verbindung in beide Richtungen verletzt aber die bereits bewiesene Antisymmetrie (da es auch Fälle mit  gibt…), wir haben somit wieder einen Widerspruch zur Aussage.
Da wir nun all diese Eigenschaften bewiesen haben, muss  eine Totalordnung mit  (da wir bei der Konstruktion erst die Paare von  übernommen und dann weitere hinzugefügt haben). Damit ist die Aussage, dass so ein  immer existieren muss, gezeigt.