Durch Anwendung der Regel von l'Hospital kann der Grenzwert x→∞lime5xx berechnet werden über:
Beispiel 2: mehrmalige Anwendung der Regel
x→∞limexx2
Der Grenzwert ist ein Bruch der zwei Funktionen f(x)=x2 und g(x)=ex. Berechnung ergibt
Dadurch ist zunächst keine Aussage möglich ist, jedoch sind die Voraussetzungen der Regel von L'Hospital erfüllt.
Zur Anwendung der Regel von L'Hospital benötigt man die Ableitungen der beiden Funktionen.
Nach der Regel von L'Hospital wird jetzt der Grenzwert des Bruches der Ableitungen betrachtet.
Es ist also weiterhin keine Aussage möglich, aber die Voraussetzungen der Regel von L'Hospital erfüllt.
Man leitet die Funktionen also ein weiteres Mal ab …
… und betrachtet den Grenzwert des Bruches der zweiten Ableitungen. Berechnung ergibt den Grenzwert 0, da
Diesmal lässt sich der Grenzwert bestimmen.
Nach der Regel von L'Hospital entspricht der berechnete Grenzwert dem ursprünglichen.
Beispiel 3
Wenn der Quotient der Ableitungen keinen Grenzwert hat, sagt das nichts über den ursprünglichen Grenzwert aus. Als Beispiel kannst du diesen Grenzwert nehmen:
Mit der Strategie, durch den am stärksten wachsenden Term des Nenners zu kürzen, kannst du den Grenzwert berechnen:
Wenn du nun versuchst, die Regel von L'Hospital anzuwenden, erhältst du als Quotient der Ableitungen 2−sinx2+cosx. Dies ist eine 2π-periodische Funktion, die nicht konstant ist und deshalb keinen Grenzwert hat.
(Z. B. wird ja für x=2kπ jeweils der Wert 23 und für x=(2k+1)π der Wert 21 angenommen.)
Du siehst hier, dass du auf die Voraussetzung, dass der Quotient der Ableitungen einen Grenzwert hat, nicht verzichten darf .
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